Sammlung von Gerichtsurteilen zu Gewinnspielen

In der Kategorie „Rechtsprechung“ hat HAPPY Marketing Solutions Urteile gesammelt, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung von Gewinnspielen gefällt worden sind. Hier de Links zur Sammlung von Gerichtsurteilen zu Gewinnspielen.

  1. Kopplung von Gewinnspiel mit Rezepteinlösung nicht erlaubt
  2. „Würfel um Deinen Rabatt“ und der Durchführung der so beworbenen Veranstaltung nicht gegen § 1 UWG.
  3. Gewinnspiel eines Sportartikelherstellers für Eintrittskarten zum Finale der UEFA Champions League ohne Zustimmung des Veranstalters nicht erlaubt
  4. Verwendung von Markennamen bei Gewinnspiel-Gewinnen
  5. Wem gehört der Kronkorken-Gewinn?
  6. Unzulässige Datenerhebung bei Jugendlichen
  7. Werbeverbot für ausländische Lotterien
  8. Countdown-Auktion ist verbotenes Glücksspiel
  9. Auch bei Werbung mit Gratis-Gewinnspiel kann Glücksspiel-Verbot berührt sein
  10. „Wetten aufs Wetter“ kein öffentliches Glücksspiel
  11. Einwilligungserklärung mittels eines mit einem voreingestellten Häkchen versehenen Ankreuzkästchens
  12. Planet 49-Gewinnspiel zur Adressgenerierung
  13. REWE darf Losgutscheine für „Aktion Mensch“ verkaufen“
  14. Keine Werbung auf Social-Media- Plattformen mit über Gewinnspiele generierten Bewertungen
  15. Tauschgeschäft mit Gutschein für Weltraumflug
  16. Keine unlautere Geschäftspraxis, seinen Kunden mit dem Einkauf die Teilnahe an einer Lotterie anzudienen
  17. Rückwärts-Auktion ist verbotenes Glücksspiel
  18. Verwendung eines Bildes vom Trauschiffkapitän für Gewinnspiel unzulässig
  19. Gewinnspiel in Zeitschrift für Apothekenpersonal wettbewerbswidrig
  20. Durchschnittliches Sprachverständnis für Gewinnzusage maßgeblich
  21. Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem kostenlosen Gewinnspiel eingeholte Einwilligung eines Verbrauchers in die Telefonwerbung durch andere Unternehmen ist unwirksam
  22. Es ist unzulässig, für Bewertungen zu werben, wenn diese dadurch zustande kommen, dass sie als Gegenleistung für die Teilnahme an einem Gewinnspiel abgegeben werden
  23. Die Einwilligungserklärung ist auch dann noch ausreichend transparent, wenn sich acht Co-Sponsoren auf der Sponsoren-Liste im Rahmen der Einwilligungsliste finden.
  24. Mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel zu werben, ohne bereits bei dessen Ankündigung die Informationen zur Verfügung zu stellen, welche Beschränkungen des Teilnehmerkreises gegebenenfalls bestehen, ist unzulässig
  25. Gestattet ein Arbeitgeber den Arbeitnehmern auf seine Kosten privat zu telefonieren, bezieht sich diese Erlaubnis auch ohne ausdrückliche Einschränkung nicht darauf, auf Kosten des Arbeitgebers bei einer Gewinnspielhotline anzurufen.
  26. Gewinnspiel „Arno zahlt Deine Schönheits-OP“ ist unzulässig
  27. Gesetz über die Werbung auf dem Gebiet der Heilmittel untersagt Gewinnspiele
  28. Namensnennung von Lotteriegewinner verstößt gegen DSVGO
  29. Bei der Fernsehwerbung für ein Gewinnspiel kann es ausreichen, auf die Teilnahmebedingungen im Internet ui verweisen
  30. BGH: Werbung für das Gewinnspiel „Haribo-Glückswochen“ ist zulässig
  31. Unzulässige Nutzung eines Prominentenbildes für die Bebilderung eines „Urlaubslottos“
  32. Energie-Effizienzklasse muss bei Gewinnspiel-Gewinn nicht angegeben werden
  33. 15% Zinsbonus ist keine unzulässige Werbung in Verbindung mit einem Gewinnspiel
  34. Über Gewinnspiele generierte Social Media-Bewertungen sind wettbewerbswidrig
  35. Über die Zulässigkeit von Kopplungsangeboten nach Aufhebung der Zugabeverordnung
  36. Kopplung von Gewinnspiel und Warenkauf ist erlaubt
  37. § 661a BGB ist nicht vefassungswidrig (Gewinnversprechen)
  38. Die Verarbeitung von Adressen ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine Bedingung erfüllt ist: 
  39.  Veranstaltet jemand im Internet ein Rätselspiel, handelt es sich um ein Geschicklichkeitsspiel, nicht um ein Glücksspiel
  40. Gewinnauszahlungsverpflichtung bei Online-Quiz
  41. Die Mitteilung, der Kläger habe 500 € gewonnen, stellt ein anfechtbares Rechtsgeschäft im Sinne des § 142Abs. 1 BGB dar (Paypal-Panne)

HAPPY veranstaltet rechtskonforme Gewinnspiele

HAPPY Marketing Solutions

Die erfahrenen Gewinnspielspezialisten von HAPPY Marketing Solutions beraten dich kompetent in allen Fragen des Gewinnspiels. Bei der Gewinnspiel-Lösung von HAPPY Marketing Solutions kannst du dich darauf verlassen, dass alles rechtlich geprüft ist. Dies betrifft insbeondere die Teilnahmebedingungen, die DSGVO und die Kopplung von Gewinnspielen mit einem Kauf und Werbeeinverständnis.  Du kannst dir den Gang zu einem Anwalt in den meisten Fällen sparen kannst. Denn wenn du dir z. B. Teilnahmebedingungen formulieren lassen, bist du schnell EUR 1.000 und mehr los. Bei einem Rechtsanwalt käme es zudem darauf an, dass diese Kanzlei einschlägiges Know-how für Wettbewerbsrecht, insbesondere Gewinnspielrecht hat. 

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Über den Autor

Dietmar GrünbergDietmar Grünberg

Dietmar Grünberg ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der HAPPY Marketing Solutions AG und neben Lothar Mende und Patrick Grünberg Gründer der HAPPY Secure Promotions GmbH. Die HAPPY Group ist der spezialisierte Full-Service-Dienstleister für Gewinnspiel-Lösungen und abgesicherte Promotions aus einer Hand.

Als Experte für Gewinnspiel-Marketing kann Grünberg auf nunmehr 50 Jahre einschlägige Erfahrung mit weit mehr als 1.000 veranstalteten Gewinnspielen zurückgreifen. Wenn Sie ein Gewinnspiel veranstalten wollen, ist er mit seinem Team der richtige Ansprechpartner für Sie.

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